Externe Evaluation
sowie den darauf basierenden Evaluationsstandards.
Externe Evaluationen sind aus Sicht der anfordernden Schule eine freiwillige Ergänzung zur Einschätzung der Schulqualität mit dem Blick von außen auf die Schule neben der Förderung und Unterstützung interner Evaluationspraxis in Zusammenarbeit mit den Beratungssystemen an den Staatlichen Schulämtern. Aus Sicht des Auftrag gebenden Institutionen bzw. Gremien dienen die „Externe Evaluationen” der Untersuchung des Entwicklungsstands einer Einzelschule zur datengestützten internen und externen Steuerung der Schulentwicklung. Die Evaluatorinnen und Evaluatoren geben damit der Einzelschule bzw. dem Staatlichen Schulamt Impulse für den Prozess der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Die Grundlage für die Einschätzung von Schulqualität bilden Referenzrahmen, z.B. in Hessen der Hessische Referenzrahmen Schulqualität (HRS).
zu finden. Allerdings dürfen auch die „Spielregeln“ und Verfahrensabläufe nicht außer Acht
gelassen werden. Ein „guter“ Fragebogen bietet noch lange keine Gewähr, dass eine Befragung
auch Folgen hat, denn eine noch so umfangreiche Datensammlung kann leicht im
Sande verlaufen und wirkungslos bleiben, wenn ein Evaluationsvorhaben nicht in einen längerfristigen
Prozess der Schul- / Unterrichtsentwicklung eingebunden ist.
- welche Ziele mit einer Evaluation verfolgt werden (wozu sie verwendet werden soll),
- welche Aufgaben die Evaluation erfüllen soll (auf welche Programmphase sie sich richtet, welche Analyseperspektive sie einnimmt, was für ein Erkenntnisinteresse sie verfolgt),
- wer die Evaluation durchführt (die programmdurchführende Organisation selbst oder eine externe Stelle) und
- wie die Evaluation durchgeführt wird (welches Untersuchungsparadigma ihr zu Grunde liegt und welche Methoden angewendet werden).